Ein aktueller Zeitungsbericht über den Kahlschlag im "Paradies" in Mattersburg:
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Das naturschutzfachliche Gutachten über den Kahlschlag in Mattersburg bestätigt unsere Vermutung: der geschlägerte Auwald ist laut Gesetz geschützt (Naturschutzgesetz § 7 Abs. 2 NG 1990)! Unsere Aufgabe als Naturschutzverein ist dafür zu sorgen, dass Gesetze eingehalten werden und unser Wald und Schutzgebiete in unserer Region nachhaltig erhalten bleiben. Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir nicht gegen Waldbesitzer*innen sind und und wir wollen auch keine einzelnen Waldbesitzer*innen anschwärzen. Wir sind auch nicht gegen jegliche Waldwirtschaft. Um so etwas in Zukunft zu verhindern fragen wir uns: Wie konnte das passieren? Der traurige Fall dieses Kahlschlags eines geschützten Auwaldes zeigt uns, dass es leider sehr viel Unwissen und Missstände rund um Forstrecht und Naturschutzrecht gibt. Daher wollen wir Aufklärung betreiben: Wenn Maßnahmen im Wald geplant sind, muss das offensichtlich forstrechtlich und naturschutzrechtlich abgeklärt werden. Forstrecht ist Bundessache, die zuständige Behörde ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. Die Naturschutzgesetze sind jedoch Ländersache. Kann es passieren, dass etwas von der BH forstrechtlich genehmigt wird, aber naturschutzrechtlich nicht genehmigt und sogar illegal ist? Kann das sein? Ist das so? Wir wissen es nicht. Es scheint auf jeden Fall, dass es diesbezügliche viele Missstände und Unwissen gibt. In unserem konkreten Fall des Kahlschlags eines Auwaldes kommen zwei Gesetze zur Geltung: das Naturschutzgesetz 1990 und das Landschaftsschutzgesetz Rosalia-Kogelberg! Denn neben dem Naturschutzgesetz gibt es weitere Verordnungen, um bestimmte Gebiete besonders zu schützen, wie z. B. Landschaftsschutzgebiete oder auch Naturschutzgebiete. So ist unsere Region Rosalia-Kogelberg bereits 2006 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden und durch eine zusätzliche Verordnung geschützt. Hier sind zwei wichtige Absätze aus dieser Verordnung zum Thema Waldschutz: §3 Abs. 3 Z 1: Schutzzweck des Landschaftschutzgebietes Rosalia-Kogelberg ist: die natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften zu erhalten § 4 Abs. 2 Z 7 die Bestandsumwandlung in Wäldern durch die Verwendung nicht standortgerechter und nicht einheimischer Baumarten ist verboten. Hier geht es zur Landschaftsschutzgebietsverordnung Diese Gesetze sollten alle Ortsansässigen der Region und v.a. alle Waldbesitzer*innen, zuständige Behörden und alle Firmen, die forstwirtschaftlich tätig sind, kennen! Die untengezeigte Karte zeigt die flächige Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes Rosalia Kogelberg. Das Landschaftsschutzgebiet Rosalia-Kogelberg erstreckt sich über größere Teile als der Naturpark Rosalia-Kogelberg, und schließt auch Mattersburg mit ein. Karte hier als PDF zum Herunterladen:
Es ist sehr traurig, dass der Auwald im Paradies geschlägert wurde, denn auch wenn er wiederhergestellt wird, dauert es Jahrzehnte wenn nicht 100 Jahre bis er wieder so ist, wie er war... Achten wir gemeinsam darauf, dass so etwas zumindest hier in Forchtenstein und Umgebung nicht mehr passiert! Danke für Eure Unterstützung! Wir treffen uns jeden letzten Mittwoch im Monat um 19 Uhr im Vereinshaus Forchtenstein! Herzlich willkommen! Kontakt: [email protected] Bitte unterschreibt und verbreitet unsere Petition "Schützt unseren Wald" https://mein.aufstehn.at/p/waldschutz Wie berichtet, hat ein naturschutzfachliches Gutachten vom Amt unsere Vermutung bestätigt: der geschlägerte Wald war ein Auwald und ist laut Gesetz geschützt! (siehe Beitrag vom 22.1.22) Was passiert jetzt? Laut Gesetz müsste eine Wiederherstellung des Auwaldes erfolgen. Dementsprechend umfasst das naturschutzfachliche Gutachten einen Auflagenkatalog, wie diese Wiederherstellung zu erfolgen hat. Darin steht u.a., dass standortsgerechte Bäume (Schwarzerlen und Bergulmen) gepflanzt werden müssen. Die Fläche des Kahlschlags wurde aber leider bereits mit Eichen und Schwarznuss bepflanzt. Diese Neubepflanzung widerspricht dem naturschutzfachlichen Gutachten! Sie ist nicht standortgerecht und sogar gefährlich: Die Schwarznuss scheidet Giftstoffe aus, um umliegende Pflanzen abzutöten. Eine Pflanzung von Schwarznuss führt daher zu einer erheblichen Beeinträchtigung der ursprünglichen naturnahen Vegetation und gefährdet auch benachbarte Auwaldbestände. Die Schwarznuss ist außerdem ein Neophyt und gehört somit nicht zum aktuellen lokalen Ökosystem. Somit widerspricht die Pflanzung von Schwarznuss dem Schutzziel und Schutzgegenstand des Landschaftsschutzgebietes Rosalia-Kogelberg (§2 und §3 Abs. 3 Z 1 der Landschaftsschutzgebietsverordnung) und ist laut §4 Abs. 2 Z 7 gesetzlich verboten! Bleibt diese Neupflanzung bestehen und wird nicht, wie im Gutachten empfohlen, standortgerecht mit Schwarzerlen und Bergulmen wiederaufgeforstet, geht der “laut Gesetz geschützte” Auwald verloren! Wir müssen handeln und bitten um Ihre Unterstützung! Wir fordern die rasche behördliche und juristische Aufarbeitung des Falles und die Wiederherstellung des Auwaldes! Bitte unterschreiben Sie und teilen Sie unsere Petition "Schützt unseren Wald" https://mein.aufstehn.at/p/waldschutz Danke! Auch diese Haufen von Geäst müssten laut Auflagenkatalog weggeräumt werden, da sie die Regeneration des natürlichen Gehölzbestandes verhindern! (Foto vom Kahlschlag in Mattersburg (Paradies) vom 20.1.2023)
Wir haben im September 2022 über einen Kahlschlag informiert, der einen Auwald in Mattersburg/Grenze Forchtenstein ("Paradies") zerstört hat. Siehe alle Blog-Beiträge zum Thema hier. Es liegt nun das naturschutzfachliche Gutachten vom Amt vor! Darin wird bestätigt, dass dieser Kahlschlag einen Auwald zerstört hat. Auwälder sind im Naturschutzgesetz gemäß § 7 Abs. 2 NG 1990 geschützt! Dieser Auwald war zudem noch besonders schützenswert aufgrund der sehr alten Bäume und der seltenen flächigen Ausdehnung. Außerdem war er Lebensraum geschützter Tierarten. Es konnte beispielweise ein Feuersalamander gesichtet werden, der im Burgenland eine geschützte Art der Roten Liste ist. Der Kahlschlag wurde mit einer sehr schweren Maschine, einem sogenannten Harvester, durchgeführt, der auch den Boden stark beeinträchtigt und das Bachbett zerstört hat. Dadurch ist auch die Regeneration des Auwaldes auf Dauer schwerwiegend gestört. Das naturschutzfachliche Gutachten umfasst einen Auflagenkatalog der durchzuführenden Maßnahmen zur Wiederherstellung des Lebensraumes. Darin steht, dass standortsgerechte Bäume (Schwarzerlen und Bergulmen) gepflanzt werden müssen zur Wiederherstellung des Auwaldes. Bitte lesen Sie das gesamte naturschutzfachliche Gutachten hier:
Der besonders schützenswerte Auwald wurde im Herbst 2022 geschlägert und der Bach und Boden durch schwere Maschine stark beeinträchtig.
Im Zuge unserer Recherchen aufgrund des Kahlschlags im "Paradies" (Mattersburg/Grenze Forchtenstein) haben wir leider gelernt, dass das Artenschutzgesetz im Wald de facto nicht zur Geltung kommt!
Daher haben wir eine Petition aufgesetzt: Wir fordern: 1. dass das Naturschutzgesetz auch im Wald uneingeschränkt Anwendung findet! 2. dass das Forstgesetz angepasst wird an Artenschutz und Klimaschutz! 3. die rasche behördliche und juristische Aufarbeitung des Kahlschlags eines Auwaldes in Mattersburg/Grenze Forchtenstein und die Wiederherstellung der natürlichen Vegetation und Waldgesellschaft im Bereich dieses Kahlschlags. Jetzt unterschreiben: https://mein.aufstehn.at/p/waldschutz Der Kahlschlag mit Zerstörung eines Baches im Paradies (Mattersburg/Grenze Forchtenstein) zieht neben dem möglichen Verbotsbestand von illegalem Entfernen von Gewässerbegleitgewächsen und zerstörerischen Eingriffen in ein Feuchtgebiet (Auwald) folgendes mit sich: * GESCHÜTZTE ARTEN WERDEN ERHEBLICH BEEINTRÄCHTIGT: in dem erwähnten Gebiet lebten viele geschützte Tiere, u.a. viele Amphibien wie etwaige Kröten, Frösche und Salamander, und als geschützter Vogel wurde auch der Schwarzstorch immer wieder gesichtet. * DER WALDBODEN WURDE ERHEBLICH BEEINTRÄCHTIGT: Durch den Einsatz schwerer Maschinen wie Harvester kommt es zu Bodenverdichtung. Besonders gefährdet sind feuchte Böden, z.B. nach Niederschlägen oder entlang von Bächen. Verdichtete Böden können Regenwasser weniger gut aufnehmen und speichern, somit geht die Funktion von Waldböden als wichtige Speicher von Regenwasser verloren. Schwere Maschinen führen aber nicht nur zu Verdichtung, sondern auch zu einem Aufbrechen von Bodenaggregaten. Durch das Entfernen der Vegetationsdecke ist der Boden direkt den Witterungseinflüssen exponiert, erhöhte Erosion ist die Folge. Wertvoller, humusreicher Boden geht damit verloren. Der Eintrag von Boden in Bäche, Flüsse und Seen führt dort zu einem Nährstoffeintrag und damit zur Algenblüte: Sauerstoffarmut, die Freisetzung von toxischen Substanzen und das Kippen von Gewässern sind mögliche Folgen. * und könnte somit DIE WASSERQUALITÄT DES BADESTAUSEES FORCHTENSTEIN NEGATIV BEINTRÄCHTIGEN: Da der Bach den Badestausee Forchtenstein speist, ist dessen Wasserqualität in Gefahr. * ZU EINER ERHÖHTEN HOCHWASSERGEFAHR IN FORCHTENSTEIN FÜHREN KÖNNTE: Da der verdichtete Boden um den Bach nun weniger Wasser aufnehmen kann, könnte auch eine erhöhte Hochwassergefahr für Forchtenstein entstehen. * DIE WASSERTEMPERATUR ERHÖHT SICH DRASTISCH in Bächen und Flüssen, wenn der Wald weg ist, dh die klimawandelbedingt hohen Temperaturen erhöhen sich noch weiter. Für viele typische Bewohner der Bäche und Flüsse werden die Überlebensbedingungen damit zunehmend schlechter. Durch die Erwärmung steigt auch die Verdunstung, und in unserem konkreten Fall könnte dadurch der Stausee mit weniger Wasser gespeist werden (dieses Jahr ist der Wasserstand sowieso extrem niedrig in allen Gewässern - jeder unserer Bäche und Flüsse ist somit kostbar und sollte geschützt werden!). Studien zeigen, dass sich erst 15 Jahre nach einem Holzschlag wieder das ursprüngliche Temperaturregime einstellt.
Video links: Der noch heile Bach im letzten Winter
Video rechts: Sie sieht der Bach jetzt aus - alles zerstört! Wir sind entsetzt über einen Kahlschlag entlang eines Baches in Mattersburg/Grenze Forchtenstein nahe des Badestausee Forchtenstein (Koordinaten 47.700843,16.348976). Der Kahlschlag wurde mit Harvestern durchgeführt, wobei ohne jegliche Rücksicht auf Bachbegleitgewächse alles planiert wurde. Der Bach wurde mehrmals von Harvestern durchquert, so dass jegliches Bachbett über mehr als 200 m Länge zerstört wurde. In dem Auwald befanden sich hauptsächlich Schwarzerlen, ein paar alte Bergulmen und gesunde Eschen. Es war Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen, darunter geschützte Arten wie viele Amphibien (Kröten, Frösche, Salamander) und Futterplatz für den geschützten Schwarzstorch der in unseren Wäldern lebt. Links: vor ein paar Tagen plätscherte hier noch der Bach Rechts: Jetzt ist alles zerstört Der Naturschutzverein hat den Umweltanwalt Burgenland und Landeshauptmannstellvertreterin Frau Mag.a Astrid Eisenkopf informiert, um den Tatbestand zu klären und rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Naturschutzverein Forchtenstein braucht deine Hilfe! Gemeinsam können wir daran arbeiten, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert! Komm zu unserem Treffen im Vereinslokal Forchtenstein (jeden letzten Mi im Monat um 19 Uhr, am 28.9. bereits um 18.30 Uhr), und/oder schreib uns eine Email: [email protected] Wir freuen uns auf dich! |
AutorINNENJulia und Nina Archiv
Juli 2024
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