In den Wäldern nahe des Badestausees wohnt der Schwarzstorch!
Im Gegensatz zum Weißstorch ist der Schwarzstorch ein scheuer Bewohner alter, ausgedehnter Wälder, die Still- und Fließgewässer aufweisen. Es ist somit eine Auszeichnung für unseren Wald, dass der Schwarzstorch hier lebt! Heute haben wir ihn wieder gesehen und konnten sogar einen Schnappschuss ergattern :)
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Schwalben sind leider mittlerweile sehr selten geworden und gesetzlich geschützt! In Forchtenstein gibt es glücklicherweise ein paar Schwalbennester, u.a. nisten sie an Gebäuden nahe des Friedhofs. Eines dieser Gebäude wird gerade renoviert. Mithilfe der Naturschutzorgane Burgenland konnte der Naturschutzverein Forchtenstein den Schutz der Schwalben während der Renovierung sicherstellen: Nester dürfen gesetzlich nicht beseitigt und die Tiere nicht beeinträchtigt werden. Wir konnten erreichen, dass das Baustellennetz beseitigt wurde, damit die Schwalben wieder freien Flug zu ihren Nestern haben! Schwalben ernähren sich von Fluginsekten und sind daher sehr nützlich. Aufgrund der Schwalben haben wir hier keine Gelsen, obwohl wir nahe des Badestausees wohnen :). Schützt die Schwalben! Meldet uns bitte, wo es in Forchtenstein weitere Schwalbennester gibt! Danke für eure Mithilfe! Eure Julia Obfrau des Naturschutzverein Forchtenstein Ein Foto der Baustelle bevor das Baustellennetz entfernt wurde. Mittlerweile haben die Schwalben wieder freien Flug auf ihre Nester.
Herzlichen Dank an das hauptamtliche Naturschutzorgan Gerd Riemann, der nachdem ich ihm den Fall mitgeteilt hatte, hingefahren ist und mit den Hausbesitzern gesprochen hat! Die an Gebäuden brütenden Arten „Mehlschwalbe“ und „Rauchschwalbe“ zählen zu den gem. § 16 Abs. 1 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes - NG 1990 geschützten Tierarten. Europarechtlich sind sie von der Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) umfasst. Die Schwalben kehren üblicherweise im März bzw. April ins Brutgebiet zurück, meist an ihre gewohnten Brutplätze. Mehl- und Rauchschwalben ziehen in der Zeit von April bis September zwei bis drei Bruten hoch. Von Ende August bis Oktober kehren die Tiere in ihre Überwinterungsgebiete zurück. Geschützte Tiere dürfen in allen ihren Entwicklungsformen weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten, verletzt, getötet, verwahrt, entnommen, noch geschädigt werden. Die absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern, die Entfernung von Nestern sowie das Sammeln der Eier in der Natur und der Besitz dieser Eier, auch in leerem Zustand, der geschützten Vogelarten ist verboten (§ 16 Abs. 2 NG 1990). Siehe beiliegendes Schreiben des Land Burgenland: ![]()
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AutorINNENJulia und Nina Archiv
April 2023
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