Das Verkehrsschild "VORSICHT KRÖTEN" wurde wieder auf der Stauseestrasse aufgestellt!
Die ersten Kröten-Frühaufsteher wurden auch schon gesichtet! Im Zeitraum von Ende Februar bis Ende April wandern unsere Kröten Richtung Stausee und Richtung Eisteiche, um dort zu laichen! Bitte helfen Sie mit, dass diese geschützten Tiere nicht überfahren werden! Bitte bei Dunkelheit langsam fahren und gegebenenfalls aussteigen, um Kröten von der Straße zu setzen! Man kann die getrost in die Hand nehmen - sie sind nicht giftig!
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Das war "Eine kleine Reise in die Welt der Kröten" am 22.2.23 :
Wir freuen uns über einen gelungenen Abend mit zahlreichem Besuch und geselligem Beisammensein! Wir danken der Biologin Mag.a. Eva Csarmann für einen sehr kurzweiligen und lehrreichen Vortrag über Kröten und Amphibien im Allgemeinen! Wir danken für zahlreiche Buffetspenden ehrenamtlicher Helfer*innen und einer großzügigen Spende von Bio-Apfelsaft vom Biohof Preisegger in Wiesen. Schön war's! Danke! Herzliche Einladung zu einem informativen Vortrag über Kröten von Amphibienexpertin Mag.a. Eva Csarmann!
Ein aktueller Zeitungsbericht über den Kahlschlag im "Paradies" in Mattersburg:
Das naturschutzfachliche Gutachten über den Kahlschlag in Mattersburg bestätigt unsere Vermutung: der geschlägerte Auwald ist laut Gesetz geschützt (Naturschutzgesetz § 7 Abs. 2 NG 1990)! Unsere Aufgabe als Naturschutzverein ist dafür zu sorgen, dass Gesetze eingehalten werden und unser Wald und Schutzgebiete in unserer Region nachhaltig erhalten bleiben. Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir nicht gegen Waldbesitzer*innen sind und und wir wollen auch keine einzelnen Waldbesitzer*innen anschwärzen. Wir sind auch nicht gegen jegliche Waldwirtschaft. Um so etwas in Zukunft zu verhindern fragen wir uns: Wie konnte das passieren? Der traurige Fall dieses Kahlschlags eines geschützten Auwaldes zeigt uns, dass es leider sehr viel Unwissen und Missstände rund um Forstrecht und Naturschutzrecht gibt. Daher wollen wir Aufklärung betreiben: Wenn Maßnahmen im Wald geplant sind, muss das offensichtlich forstrechtlich und naturschutzrechtlich abgeklärt werden. Forstrecht ist Bundessache, die zuständige Behörde ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. Die Naturschutzgesetze sind jedoch Ländersache. Kann es passieren, dass etwas von der BH forstrechtlich genehmigt wird, aber naturschutzrechtlich nicht genehmigt und sogar illegal ist? Kann das sein? Ist das so? Wir wissen es nicht. Es scheint auf jeden Fall, dass es diesbezügliche viele Missstände und Unwissen gibt. In unserem konkreten Fall des Kahlschlags eines Auwaldes kommen zwei Gesetze zur Geltung: das Naturschutzgesetz 1990 und das Landschaftsschutzgesetz Rosalia-Kogelberg! Denn neben dem Naturschutzgesetz gibt es weitere Verordnungen, um bestimmte Gebiete besonders zu schützen, wie z. B. Landschaftsschutzgebiete oder auch Naturschutzgebiete. So ist unsere Region Rosalia-Kogelberg bereits 2006 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden und durch eine zusätzliche Verordnung geschützt. Hier sind zwei wichtige Absätze aus dieser Verordnung zum Thema Waldschutz: §3 Abs. 3 Z 1: Schutzzweck des Landschaftschutzgebietes Rosalia-Kogelberg ist: die natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften zu erhalten § 4 Abs. 2 Z 7 die Bestandsumwandlung in Wäldern durch die Verwendung nicht standortgerechter und nicht einheimischer Baumarten ist verboten. Hier geht es zur Landschaftsschutzgebietsverordnung Diese Gesetze sollten alle Ortsansässigen der Region und v.a. alle Waldbesitzer*innen, zuständige Behörden und alle Firmen, die forstwirtschaftlich tätig sind, kennen! Die untengezeigte Karte zeigt die flächige Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes Rosalia Kogelberg. Das Landschaftsschutzgebiet Rosalia-Kogelberg erstreckt sich über größere Teile als der Naturpark Rosalia-Kogelberg, und schließt auch Mattersburg mit ein. Karte hier als PDF zum Herunterladen:
Es ist sehr traurig, dass der Auwald im Paradies geschlägert wurde, denn auch wenn er wiederhergestellt wird, dauert es Jahrzehnte wenn nicht 100 Jahre bis er wieder so ist, wie er war... Achten wir gemeinsam darauf, dass so etwas zumindest hier in Forchtenstein und Umgebung nicht mehr passiert! Danke für Eure Unterstützung! Wir treffen uns jeden letzten Mittwoch im Monat um 19 Uhr im Vereinshaus Forchtenstein! Herzlich willkommen! Kontakt: [email protected] Bitte unterschreibt und verbreitet unsere Petition "Schützt unseren Wald" https://mein.aufstehn.at/p/waldschutz Wie berichtet, hat ein naturschutzfachliches Gutachten vom Amt unsere Vermutung bestätigt: der geschlägerte Wald war ein Auwald und ist laut Gesetz geschützt! (siehe Beitrag vom 22.1.22) Was passiert jetzt? Laut Gesetz müsste eine Wiederherstellung des Auwaldes erfolgen. Dementsprechend umfasst das naturschutzfachliche Gutachten einen Auflagenkatalog, wie diese Wiederherstellung zu erfolgen hat. Darin steht u.a., dass standortsgerechte Bäume (Schwarzerlen und Bergulmen) gepflanzt werden müssen. Die Fläche des Kahlschlags wurde aber leider bereits mit Eichen und Schwarznuss bepflanzt. Diese Neubepflanzung widerspricht dem naturschutzfachlichen Gutachten! Sie ist nicht standortgerecht und sogar gefährlich: Die Schwarznuss scheidet Giftstoffe aus, um umliegende Pflanzen abzutöten. Eine Pflanzung von Schwarznuss führt daher zu einer erheblichen Beeinträchtigung der ursprünglichen naturnahen Vegetation und gefährdet auch benachbarte Auwaldbestände. Die Schwarznuss ist außerdem ein Neophyt und gehört somit nicht zum aktuellen lokalen Ökosystem. Somit widerspricht die Pflanzung von Schwarznuss dem Schutzziel und Schutzgegenstand des Landschaftsschutzgebietes Rosalia-Kogelberg (§2 und §3 Abs. 3 Z 1 der Landschaftsschutzgebietsverordnung) und ist laut §4 Abs. 2 Z 7 gesetzlich verboten! Bleibt diese Neupflanzung bestehen und wird nicht, wie im Gutachten empfohlen, standortgerecht mit Schwarzerlen und Bergulmen wiederaufgeforstet, geht der “laut Gesetz geschützte” Auwald verloren! Wir müssen handeln und bitten um Ihre Unterstützung! Wir fordern die rasche behördliche und juristische Aufarbeitung des Falles und die Wiederherstellung des Auwaldes! Bitte unterschreiben Sie und teilen Sie unsere Petition "Schützt unseren Wald" https://mein.aufstehn.at/p/waldschutz Danke! Auch diese Haufen von Geäst müssten laut Auflagenkatalog weggeräumt werden, da sie die Regeneration des natürlichen Gehölzbestandes verhindern! (Foto vom Kahlschlag in Mattersburg (Paradies) vom 20.1.2023)
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AutorINNENJulia und Nina Archiv
Juli 2024
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