Das naturschutzfachliche Gutachten über den Kahlschlag in Mattersburg bestätigt unsere Vermutung: der geschlägerte Auwald ist laut Gesetz geschützt (Naturschutzgesetz § 7 Abs. 2 NG 1990)! Unsere Aufgabe als Naturschutzverein ist dafür zu sorgen, dass Gesetze eingehalten werden und unser Wald und Schutzgebiete in unserer Region nachhaltig erhalten bleiben. Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir nicht gegen Waldbesitzer*innen sind und und wir wollen auch keine einzelnen Waldbesitzer*innen anschwärzen. Wir sind auch nicht gegen jegliche Waldwirtschaft. Um so etwas in Zukunft zu verhindern fragen wir uns: Wie konnte das passieren? Der traurige Fall dieses Kahlschlags eines geschützten Auwaldes zeigt uns, dass es leider sehr viel Unwissen und Missstände rund um Forstrecht und Naturschutzrecht gibt. Daher wollen wir Aufklärung betreiben: Wenn Maßnahmen im Wald geplant sind, muss das offensichtlich forstrechtlich und naturschutzrechtlich abgeklärt werden. Forstrecht ist Bundessache, die zuständige Behörde ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. Die Naturschutzgesetze sind jedoch Ländersache. Kann es passieren, dass etwas von der BH forstrechtlich genehmigt wird, aber naturschutzrechtlich nicht genehmigt und sogar illegal ist? Kann das sein? Ist das so? Wir wissen es nicht. Es scheint auf jeden Fall, dass es diesbezügliche viele Missstände und Unwissen gibt. In unserem konkreten Fall des Kahlschlags eines Auwaldes kommen zwei Gesetze zur Geltung: das Naturschutzgesetz 1990 und das Landschaftsschutzgesetz Rosalia-Kogelberg! Denn neben dem Naturschutzgesetz gibt es weitere Verordnungen, um bestimmte Gebiete besonders zu schützen, wie z. B. Landschaftsschutzgebiete oder auch Naturschutzgebiete. So ist unsere Region Rosalia-Kogelberg bereits 2006 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden und durch eine zusätzliche Verordnung geschützt. Hier sind zwei wichtige Absätze aus dieser Verordnung zum Thema Waldschutz: §3 Abs. 3 Z 1: Schutzzweck des Landschaftschutzgebietes Rosalia-Kogelberg ist: die natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften zu erhalten § 4 Abs. 2 Z 7 die Bestandsumwandlung in Wäldern durch die Verwendung nicht standortgerechter und nicht einheimischer Baumarten ist verboten. Hier geht es zur Landschaftsschutzgebietsverordnung Diese Gesetze sollten alle Ortsansässigen der Region und v.a. alle Waldbesitzer*innen, zuständige Behörden und alle Firmen, die forstwirtschaftlich tätig sind, kennen! Die untengezeigte Karte zeigt die flächige Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes Rosalia Kogelberg. Das Landschaftsschutzgebiet Rosalia-Kogelberg erstreckt sich über größere Teile als der Naturpark Rosalia-Kogelberg, und schließt auch Mattersburg mit ein. Karte hier als PDF zum Herunterladen:
Es ist sehr traurig, dass der Auwald im Paradies geschlägert wurde, denn auch wenn er wiederhergestellt wird, dauert es Jahrzehnte wenn nicht 100 Jahre bis er wieder so ist, wie er war... Achten wir gemeinsam darauf, dass so etwas zumindest hier in Forchtenstein und Umgebung nicht mehr passiert! Danke für Eure Unterstützung! Wir treffen uns jeden letzten Mittwoch im Monat um 19 Uhr im Vereinshaus Forchtenstein! Herzlich willkommen! Kontakt: [email protected] Bitte unterschreibt und verbreitet unsere Petition "Schützt unseren Wald" https://mein.aufstehn.at/p/waldschutz
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AutorINNENJulia und Nina Archiv
Juli 2024
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