Brief an Herrn Bürgermeister Rüdiger Knaak, Herrn Umweltgemeinderat Josef Hammer, Herrn Amtsleiter Hermann Wessely.
Sehr geehrte Damen und Herren, Wir möchten Sie darüber informieren, dass im Bereich der geplanten Bautätigkeiten für den Hochwasserschutz rund um den Stausee Forchtenstein im Frühjahr jedes Jahr hunderte Kröten und Frösche unterwegs sind. Kröten und Frösche sind als geschützte Tiere auf der Roten Liste angeführt. Laut Paragraph 16 (2) des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz dürfen geschützte Tiere in allen ihren Entwicklungsformen nicht geschädigt werden. Die Kröten und Frösche rund um den Stausee müssen also streng geschützt werden. Daher müssen laut Gesetz jegliche Bau- und Grabungsarbeiten oder sonstige Tätigkeiten rund um den Stausee, die die Tiere oder ihr Gelege beeinträchtigen könnten, zur Zeit der Krötenwanderung abgeschlossen oder unterbrochen sein. Das betrifft insbesondere den Bereich des Haidbachs im Zuflussbereich zum Stausee. Die Krötenwanderung beginnt, wenn die Temperaturen wieder steigen und es nachts nicht kälter als 5 Grad ist. Das ist meistens in einem Zeitraum von Februar bis April der Fall. Wir bitten Sie daher, die Bautätigkeiten im Vorhinein so einzuplanen, dass diese bis spätestens Mitte Februar beendet sind oder pausiert werden können. Naturschutzorgane des Landes Burgenland sind laut Paragraph 65 (1) d) des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz berechtigt und verpflichtet, eine vorläufige Arbeitseinstellung zu verfügen, wenn geschützte Tiere in Gefahr sind. Damit das nicht passieren muss, bitten wir Sie, obige Informationen zu berücksichtigen. Wir danken für Ihre Unterstützung zum Schutz der Kröten und Frösche und verbleiben mit freundlichen Grüßen, Dr.in Julia Rastelli Naturschutzorgane Burgenland
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AutorINNENJulia und Nina Archiv
Juli 2024
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